Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAGA Strahltechnik GmbH

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

Bei den Inhalten von uns herausgegebener Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. handelt es sich nicht um Zusicherungen, es sei denn, derartige Angaben werden in unserem Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

Preise

Die Preise werden in EURO gestellt zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, berechnet ab Werk Waiblingen, ohne Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaiger Montagekosten.

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, welches frei­bleibend ist. Letztendlich gilt der am Liefertag gültige Listenpreis.

LIEFERZEIT

Die auf der Bestellung angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Bei Verkäufen ab Werk gelten die Liefertermine mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behebung der Behinde­rung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages ganz oder teil­weise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussper­rung, Mobilmachung. Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote sowie sonstige Umstände gleich, die nicht von uns beeinflußt werden können und die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.

VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Verpackung, Versandweg und Beförderungsmittel sind mangels besonderer Vereinbarungen unserer Wahl überlassen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine Verpackung gegen handelsüblichen Aufpreis.

Die Gefahr geht spätestens mit Beginn der Versendung oder des Eigentransportes auf den Besteller über oder wenn die Ware als abhol- bzw. versandbereit gemeldet wird.

Eine vereinbarte Übersendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Leistungsort ist der Sitz der Firma RAGA Strahltechnik GmbH.

GEWÄHRLEISTUNG

Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden, andernfalls keine Ansprüche hieraus geltend gemacht werden können. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung.

Soweit Mängel nicht form- und fristgerecht genannt werden, können keine Ansprüche hieraus geltend gemacht werden.

Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche bezeich­net werden.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern, Nachbesserungen durchzuführen oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die Ware zur Verfügung zu stellen ist.

Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller die Ver­gütung herabsetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages ver­langen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

HAFTUNG

Wird uns die Erfüllung des Vertrages vor Gefahrübergang infolge unvorhergesehener Hindernisse ganz oder teilweise unmöglich, so kann der Besteller bei gänzlicher Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten, wobei die beidseitig schon erbrachten Leistungen zu erstatten sind, bei teilweiser Unmöglichkeit angemessene Minderung verlangen. Wird uns aufgrund nicht zu vertretender Hindernisse die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungspflicht frei.

Der Besteller kann ferner zurücktreten, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von uns zu vertretenden, anerkannten oder nachgewiesenen Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos haben verstreichen lassen und ein weiteres Festhalten am Vertrage als für den Besteller als unzumutbar zu betrachten ist.

Bei Lohnstrahlarbeiten haften wir maximal mit dem Auftragswert der Werkstücke.

Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Höhe nach beschränkt sich der zu ersetzende Schaden auf den bei Vertragsabschluß vorher­sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, jedoch begrenzt auf den Wert der verspäteten oder unterbliebenen Warenlieferung.

Abgesehen von den in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Fällen sind alle Ansprüche des Bestellers auf Wandlung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, insbesondere auch wegen Mangel­folgeschäden ausgeschlossen.

ZAHLUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, VERZUG

Die Rechnungen, die Lohnarbeiten betreffen, sind sofort rein netto nach Rechnungsdatum zahlbar. Ansonsten sind Rechnungen inner­halb 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Wechsel und Schecks gelten nur bei entsprechender Vereinbarung als Zahlungsmittel. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

Eine Aufrechnung des Bestellers ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. Ist der Besteller kein Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

Bei verspäteter Zahlung hat der Besteller ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.

Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach­kommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kredit­würdigkeit in Frage stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig. Wir können in diesen Fällen weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des entsprechenden Kaufpreises einschließlich Zahlungs­rückständen oder der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig machen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller gegen den Besteller gerichteten Forderungen vor.

Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag.

Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind wir ohne Rück­tritt vom Vertrag zur Rücknahme der Waren berechtigt.

Der Besteller darf die Waren im regulären Geschäftsverkehr weiter­veräußern, tritt jedoch hiermit die ihm daraus gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab.

Der Besteller ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Waiblingen. Soweit es mit bestehen­den Gesetzen in Einklang gebracht werden kann, wird als ausschließ­licher Gerichtsstand Waiblingen – und zwar auch für Klagen aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie für Klage im Urkunde-, Scheck- oder Wechselprozeß - vereinbart.

Wir sind berechtigt, eine unwirksame Klausel oder eine Klausel, deren Wirksamkeit zweifelhaft ist, durch eine, gemessen an der früheren Klausel, für den Besteller günstigere Klausel zu ersetzen. Die Änderung wird wirksam nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung beim Besteller.

 

RAGA- Strahltechnik GmbH, Waiblingen 1.4.2018